Taurus Entsorgungs GmbH führt die Sperrmüllentsorgung Für Sie in Bingen und Landkreis Mainz-Bingen, Mainz, Heidesheim, im Rhein-Main-Gebiet sowie weiteren Städten in der Umgebung, zuverlässig und schnell aus.
Hier eine Übersicht, welche Orte wir abdecken
- Bingen
- Landkreis Mainz – Bingen
- Heidesheim
- Ingelheim am Rhein
- Stadt Mainz
- Nieder-Olm
- Alzey
- Bodenheim
- Budenheim
- Gensingen
- Sprendlingen
- Landkreis Bad-Kreuznach

Im folgenden Abschnitt stellen wir Ihnen alle Informationen bereit, die Sie benötigen um die Entsorgung Ihres Sperrmülls schnell, einfach und unkompliziert zu organisieren. Wir sind flexibel und bieten Ihnen auf Wunsch auch kurzfristig einen Abholservice an.
Einschätzung der abzuholenden Menge an Sperrmüll
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen begrenzt seine Sperrmüllabholung z. B. auf 2 Kubikmeter. Diese Grenze ist schnell erreicht. Beispielsweise nehmen eine Waschmaschine und eine Kommode zusammen schon 2 Kubikmeter Raum ein. Damit Sie die Mengen Für die Abholung besser einschätzen können hier noch ein zweites Beispiel Für 5 Kubikmeter Sperrmüll:
- 1 Kommode
- 4 Stühle
- 1 Tisch
- 1 Größerer Schrank
- 1 französisches Bett
Mengenbegrenzungen Für die Entsorgung gibt es bei uns nicht, wir entsorgen auch große Mengen Sperrmüll Für Sie. Berechnen Sie hier die abzuholende Sperrmüll Menge.
Sperrmüllentsorgung, praktisch und unkompliziert in drei Schritten
- Fakten sammeln:
- Menge des anfallenden Sperrmülls einschätzen
- Wunschtermin festlegen
- Einzugsgebiet Taurus Entsorgungs GmbH checken
- Informieren
- Nutzen Sie unsere Hotline: 06721 6815000. Wir beraten Sie gerne!
- Nutzen Sie auch unser Merkblatt Sperrmüll
- Anfragen per Kontaktformular oder E-Mail sind ebenfalls willkommen: info@taurus-gmbh.de
- Termin festlegen
- Express -> Wir sind innerhalb von 3 Stunden bei Ihnen einsatzbereit vor Ort
- Standard -> Bitte melden Sie sich 2 Tage bei uns vor dem gewünschten Abholtermin
Unsere Hotline zur Terminvereinbarung: 06721 6815000
Was ist Sperrmüll?
Sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, gehören zum Sperrmüll. Konkrete Beispiele finden Sie im folgenden Abschnitt.
Das gehört zum Sperrmüll:
Das gehört nicht zum Sperrmüll:
- Möbel
- Gartenmöbel
- Polstermöbel
- sperrige Gegenstände aus Kunststoff
- Matratzen
- Lattenroste
- Teppiche
- Fußbodenbeläge
- Lampen
- Kinderwagen
- Bügelbrett

- Tapeten
- Parkett
- Bauschutt
- Bauelemente (Fenster, Türen)
- Porzellan
- Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik
- Restmüll
- Grünabfälle
- Bäume, Äste, Baumwurzeln
- behandelte Hölzer (z. B. Gartenzaun)
